Das Koalitionsabkommen bietet einen breiten Spielraum für die Umsetzung. Daraus ergeben sich natürlich Diskussionen.
Die französischen Behörden mussten sich an ein ärztliches Gutachten halten, das die Überstellung nach Österreich nicht empfohlen hat. Es war erst jetzt, nach einem Zeitraum von zwei, drei Monaten möglich, ein neues Gutachten einholen zu lassen.
Mir war bei Amtsantritt klar, dass seine Überstellung oberste Priorität hat. In der Bevölkerung war zu Recht der Eindruck entstanden, hier würde es sich jemand richten können. Für die Justiz sind alle gleich.
Wahrscheinlich erhofft man sich hinter den Gardinen eines Akademikerhaushaltes geordnetere Verhältnisse. Missbrauch und Gewalt kennen jedoch keine sozialen Grenzen, das wissen wir.
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